Offene Stellen in der MEDICLIN Seniorenresidenz Brunnenbergblick
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Pflegebedürftige Menschen finden bei uns ein neues Zuhause. Ob als Gast in der Kurzzeit-, und Verhinderungspflege, oder Bewohner der Langzeitpflege - wir unterstützen mit professioneller Betreuung
Durch unsere familiäre und herzliche Art, schaffen wir ein neues Zuhause zum Wohlfühlen.
Wir kümmern uns um jeden Bewohner individuell, stärken die eigene Selbstständigkeit und unterstützen mit professioneller Pflege.
Brauchen Sie nur vorübergehend Hilfe, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, können Sie auf unsere Kurzzeitpflege zurückgreifen. Hierbei unterstützen wir unsere Gäste, bis der Alltag wieder alleine bewältigt werden kann.
Sollten Sie als Betreuende Person selbst verhindert und die Unterstützung zu Hause vorrübergehend nicht möglich sein, bieten wir ebenfalls die Kurzzeitpflege (auch Verhinderungspflege genannt) an.
Die MEDICLIN Seniorenresidenz Brunnenbergblick erfüllt alle gesetzlichen Voraussetzungen der Pflegeversicherungen.Unsere gut ausgebildeten Fachkräfte leisten eine professionelle Pflege. Um diese hohe Qualität beizubehalten, bilden wir uns regelmäßig weiter.
Grundsätzlich übernimmt der bisherige Hausarzt die Betreuung unserer Bewohner. Gerne helfen wir aber auch bei der Suche nach einem neuen.
Vor allem für die ersten Tage ist es hilfreich, wenn Sie einen kleinen Medikamentenvorrat mitbringen. Anschließend übernehmen wir das komplette Medikamentenmanagement vom Rezept bis zur Gabe der Medikamente. Dazu benötigen wir die Medikamentenliste des Hausarztes. Darauf stehen müssen: die Bezeichnung der Medikamente, deren Dosis und der Zeitpunkt der Einnahme. Da wir ohne diese Liste keine Medikamente geben dürfen, ist es wichtig, dass Sie diese Liste bei der Aufnahme mitbringen.
Für unsere Bewohner und Gäste haben wir unterschiedlichste Aktivitäten zusammengestellt.
Die Kosten bei uns richten sich nach dem jeweiligen Pflegegrad unserer Bewohner. Dafür gibt es verschiedene Tagessätze. Diese finden Sie in folgendem Dokument:
Wenn die Einstufung bereits durch die Pflegeversicherung erfolgt ist, leistet diese einen Zuschuss entsprechend der Einstufung. Falls Sie den Restbetrag nicht vollständig selbst zahlen können, besteht die Möglichkeit, Pflegewohngeld oder Sozialhilfe zu beantragen.
Für weitere Auskünfte zu den Kosten und Pflegegraden wenden sich an unsere Heim- und Pflegedienstleitung.